Rettungsassistentenausbildung
Ausbildungslehrgang - zeitverkürzt für Rettungssanitäter
nach § 8.2 RettAssG
Ausbildungsgrundlage im Rettungsdienst
Der Beruf Rettungsassistent
Rettungsassistenten führen qualifizierte lebensrettende Maßnahmen zur Wiederherstellung,
Stabilisierung und Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen eines Notfallpatienten durch.
Sie arbeiten dabei eigenverantwortlich, wenn kein Notarzt zur Verfügung steht,
und als Partner des Notarztes. Die Ausbildung ist damit für alle Personen geeignet,
die sich ehren- oder hauptamtlich im Rettungsdienst engagieren wollen.
Rettungssanitäter können die Ausbildung zum Rettungsassistenten unter Anrechnung
ihres bisherigen Abschlusses (520Std.) verkürzen.
Aufnahmebedingungen:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Hauptschulabschluss, eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung
- Eine ärztliche Bescheinigung, welche Ihre Eignung für den Rettungsdienst
bestätigt (nicht älter als 3 Monate)
- Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Lebenslauf mit Lichtbild
- Eine beglaubigte Kopie Personalausweis
- Ein beglaubigtes Zeugnis über die bestandene Rettungssanitäterprüfung
Die 680-Stunden Ausbildung zum Rettungsassistenten gem.
§ 8.2 RettAssG gliedert sich in folgende Abschnitte:
1. Teil: Theoretische und praktische Schulung an einem staatlich anerkannten
Schulungszentrum für Rettungsassistenten (420 Std.)
- allgemeine medizinische Grundlagen
- allgemeine Notfallmedizin
- spezielle Notfallmedizin
- Organisation und Einsatztechnik
- Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde
2. Teil: Praktikum an einem Krankenhaus (260 Stunden)
Die Ausbildung zum Rettungsassistenten beinhaltet ein Klinikpraktikum,
das auf den nachfolgenden Stationen abgeleistet werden soll:
- 60 Stunden allgemeine Pflegestation
- 60 Stunden Ambulanz / Notaufnahme
- 80 Stunden OP / Anästhesie
- 60 Stunden Intensivstation / Wachstation
3. Teil: Staatliche Prüfung zum/zur Rettungsassistent/in
- Schriftliche Prüfung
- Praktische Prüfung
- Mündliche Prüfung
4. Teil: Praktikum an einer Lehrrettungswache
- 1 Jahr, bzw. mindestens 1600 Stunden Praktikum an einer Lehrrettungswache als
Rettungsassistent-im-Praktikum (Jahrespraktikant).
5. Teil: Abschlussgespräch an der Lehrrettungswache
Weiterbildungsmöglichkeiten:
- Ausbildung zum Lehrrettungsassistent
- Ausbildung zum Organisatorischen Leiter Rettungsdienst
- Ausbildung zum Frühdefibrillationstrainer
weitere auf Anfrage!
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